Autovermietung - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Mietpreise werden pro Tag (24 Stunden) vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Mietende berechnet.
  2. Fahrer müssen zum Zeitpunkt des Mietbeginns einen gültigen Führerschein vorlegen. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 23 Jahre. Mehrere Fahrer pro Fahrzeug können sich zum Zeitpunkt der Buchung oder Fahrzeugübernahme anmelden. Zusätzliche Fahrerregistrierungen sind mit Kosten verbunden.
  3. Bitte legen Sie uns die Führerscheine in englischer Sprache und / oder in Version eines EU-Führerscheins mit dem Vermerk „Driver’s License“ in englischer Sprache vor. Einem nationalen Führerschein in einer anderen Sprache als Englisch muss ein internationaler Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache beiliegen.
  4. Verlängerungen der Mietzeit müssen im Voraus vereinbart werden und können nicht kürzer als 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum des Enddatums der Miete im Mietvertrag angepasst werden.
  5. Kein Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung außerhalb der Grenzen Namibias gefahren werden.
  6. Fahrzeuge dürfen nicht von offiziellen Straßen abweichen, mit Ausnahme  der Zufahrt zu ausgeschilderten Lodges und Campingplätzen. Auf jeden Fall müssen Fahrzeuge auf den von den Lodges oder Campingplatzbesitzern bereit gestellten Straßen bleiben.
  7. Aufgrund der langen Reiseentfernungen in Namibia bieten die meisten Autovermietungen unbegrenzte Kilometer an.
  8. Fahrzeuge werden erst nach vollständiger Bezahlung freigegeben.
  9. Preise der Fahrzeuge enthalten nicht den Verbrauch von Kraftstoff.
  10. Grenzüberschreitende Gebühren sind ausgeschlossen.
  11. Es entstehen Einweggebühren (falls zutreffend).
  12. Eine Vertragsgebühr ist zahlbar
  13. Campingausrüstung wird extra berechnet (falls zutreffend).

Autovermieter verfügen in der Regel über eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbeteiligung) und sind bei Verkehrsunfällen zu ca. 80 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs versichert. Die Selbstbeteiligung der restlichen 20 % während der vereinbarten Mietzeit trägt der Auftraggeber / Vermieter. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung ist je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich (jede Autovermietung hat eigene Vorsichtungsmaßnahmen – bitte erkundigen Sie sich vorab.) Die gewählte Selbstbeteiligung wird vor der Fahrzeugübergabe von der erforderlichen Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Vertragsnehmers gesperrt (nur Autorisierung). Bitte beachten Sie, dass der Selbstbehalt nur gesichert wird (Autorisierung) und nicht von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Diese Autorisierung wird automatisch storniert, sobald das Auto ohne Schäden zurückgegeben wurde.

  1. Standard-Selbstbeteiligung (Hohe Selbstbeteiligung) Bei dieser Art von Versicherung sind Glas- und Reifenschäden nicht abgedeckt und gehen zu Lasten des Kunden. Bitte beachten Sie, dass der Kunde unabhängig vom Unfallverursacher oder Verschulden immer für Schäden am gemieteten Fahrzeug bis zur gewählten Selbstbeteiligung haftet, d.h. auch bei Fremdverschulden.
  2. Reduzierung der Selbstbeteiligung (Mittlere Selbstbeteiligung) Falls der Kunde es vorzieht, ein Fahrzeug mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung als der Standard-Selbstbeteiligung zu mieten, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag erhoben. Bei einigen Autovermietungen ist es möglich, die Selbstbeteiligung auf null zu reduzieren. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung hilft bei einem Unfall mit Beteiligung Dritter (nur Kollision MIT einem sich bewegenden Objekt) die Kosten zu senken. Der Schaden am gemieteten Fahrzeug sowie der Drittschaden (ohne Selbstbeteiligung) sind gedeckt. Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung schließt in der Regel Schäden an Reifen, Fenstern und Schäden infolge von Einzelfahrzeugunfällen, Überschlagen des Fahrzeugs oder Schäden infolge von Sandstürmen oder Fahrwerksschäden aus.
  3. Zusätzliche reduzierte Selbstbeteiligung / Null Selbstbeteiligung (niedrige Selbstbeteiligung) Zusätzlich in der reduzierten Selbstbeteiligung enthalten sind:
    • Schäden an Scheiben
    • beschädigte Reifen
    • Sandstrahlschäden
    • Überrollen des Fahrzeugs (Fahrlässigkeit, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, unter Alkoholeinfluss, sind ausgeschlossen)
    • Fahrwerksschäden
    Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung ist nicht mit der europäischen „Vollkasko“-Versicherung zu vergleichen, bei der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld gedeckt sind.

Standard- und/oder Super-, (Kollisions-) Schadens- und/oder Diebstahl- (Verlust-) Verzichtserklärungen decken nicht:

  • Schäden oder Kratzer an den Felgen;
  • Schäden am Fahrwerk durch Fahrlässigkeit;
  • Fahrlässig verursachte Wasserschäden;
  • Schäden und/oder Totalverluste, die durch Fahrlässigkeit des Mieters und/oder des Fahrers entstanden sind.
  • Schäden und/oder Totalverluste, die entstehen, während der Mieter und/oder Fahrer gegen geltende Verkehrsgesetze oder -verordnungen verstößt;
  • Schäden und/oder Totalverluste, die entstehen, wenn Vorfälle nicht wie vorgesehen gemeldet werden;
  • Schäden und/oder Totalverluste, wenn sich der Vorfall außerhalb des Landes ereignet, in dem das Fahrzeug gemietet wurde, es sei denn, es wurde eine vorherige schriftliche Genehmigung für die Mitnahme des Fahrzeugs außerhalb dieses Landes eingeholt;
  • Schäden und/oder Totalverlust, wenn das Fahrzeug zu irgendeinem Zeitpunkt von einem nicht autorisierten Fahrer gefahren wird;
  • Schäden und/oder Totalverluste, die entstehen, wenn das Fahrzeug nach Ansicht des Unternehmens in einer Weise gefahren oder benutzt wurde, die die Interessen oder Rechte des Unternehmens daran beeinträchtigt und/oder verboten ist;
  • erlittener Schaden und/oder Totalverlust, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadens oder Verlusts nicht im Besitz eines gültigen, nicht bestätigten Führerscheins war;
  • Schäden und/oder Totalverluste, die entstehen, wenn eine Verlängerung des Mietvertrags nicht vom Unternehmen genehmigt wurde und die Mietzeit abgelaufen ist;
  • Schäden und/oder Totalverluste, die dadurch verursacht wurden, dass das Fahrzeug auf einer Straße gefahren wurde, die nach alleinigem Ermessen des Unternehmens für dieses Fahrzeug nicht geeignet war.
  • Das Fahrzeug wurde (zum Zeitpunkt der Beschädigung oder des Totalschadens) von einer Person gefahren, die unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen stand
  • Der Mieter und/oder Fahrer haftet für alle Bußgelder und/oder Strafen, die während der Mietzeit anfallen, und ermächtigt das Unternehmen hiermit, alle Informationen offenzulegen, die von einer zuständigen Behörde zur Bearbeitung benötigt werden.
Die gebräuchliche Definition eines Verkehrsunfalls ist ein Unfall mit einem Fahrzeug, an dem ein anderes Fahrzeug beteiligt ist, oder an dem ein Fußgänger oder ein Tier beteiligt ist. WICHTIG: ein Unfall ohne Beteiligung Dritter (Einzelunfall), wie z.B. das Umwerfen des Autos ist nicht mit der Standard-Selbstbeteiligung oder der reduzierten Selbstbeteiligung abgedeckt. Auch nicht, wenn man versucht, einem die Straße überquerenden Tier oder einem geplatzten Reifen auszuweichen.

Dies ist der Fall, wenn sich der Fahrer und/oder die Mitfahrer nicht gemäß dem Gesetz, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags oder den allgemeinen Vorschriften verhalten. Beispiele für Fahrlässigkeit, bei denen die Versicherung den Schaden nicht deckt, sind:

  • Trunkenheit am Steuer;
  • Geschwindigkeitsüberschreitung;
  • Überfahren einer roten Ampel; oder Vernachlässigung eines STOP-Schildes;
  • Fahrten durch Wasser (Flüsse, Meer), wo der Wasserspiegel höher als die Fahrzeugachse reicht;
  • unsachgemäßer Verwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeugs;

Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind:

  • Brand-Schäden durch Zigaretten, Streichhölzer und/oder Feuerzeuge;
  • Schäden, die durch Gehen oder Stehen auf dem Dach oder der Motorhaube verursacht wurden;
  • Schäden, die durch Umwerfen des Fahrzeugs ohne Beteiligung Dritter verursacht wurden
  • Beschädigtes Glas und Fenster
  • Beschädigte Reifen (Platten, Lecks und/oder außergewöhnliche Nutzung)
  • Schäden durch Wasserdurchfahrten;
  • Schäden durch Sandstürme
  • Beschädigung von persönlichen Gegenständen;
  • Schäden, die durch ÜBERMÄSSIGE VERSCHLEISSUNG verursacht wurden
  • Schäden an Felgen
  • Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb der Stadtgrenzen und in Nationalparks: 60 km/h, Schotterstraßen: 80 km/h und geteerte Autobahnen: 120 km/h. WICHTIG: Wenn Sie diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, erlöschen alle Versicherungen und reduzierten Selbstbeteiligungen und werden ungültig.

Der Diebstahl des Fahrzeugs ist abgedeckt, wenn der Kunde verantwortungsbewusst gehandelt hat, d.h. das Fahrzeug abgeschlossen wurde und der Kunde die Original-Autoschlüssel aushändigen kann (außer bei Carjacking).

Falls der Vermieter beschließt, ein Ersatzfahrzeug zu schicken (aus welchen Gründen auch immer), muss der Mieter einen neuen Mietvertrag mit neuer Miete für die verbleibende Zeit und einer neuen Selbstbeteiligung unterzeichnen. Diese kann nicht gekürzt werden.

Im Falle einer Reifenpanne oder eines beschädigten Reifens kann der Mieter versuchen, den Reifen reparieren zu lassen oder einen neuen Reifen kaufen. Bei Rückgabe des Mietwagens wird dem Mieter der beschädigte Reifen in Rechnung gestellt, da dieser durch einen neuen ersetzt werden muss. Reparierte Reifen werden nicht angenommen. Die Kosten für einen neuen Reifen trägt der Mieter.

Der Kunde kann eine Versicherung für Reifen- und Windschutzscheibenschäden abschließen. Diese Versicherung deckt eine bestimmte Anzahl beschädigter Reifen und eine beschädigte Windschutzscheibe ab. Bitte beachten Sie, dass Seitenscheiben und Felgen nicht von dieser Versicherung abgedeckt sind.

Halten Sie im Falle eines Sandsturms das Auto sofort an und versuchen Sie, einen vorübergehenden Windschütz/Unterstand zu suchen. Wenn dies nicht möglich ist, fahren Sie mit sehr niedriger Geschwindigkeit weiter. Schäden durch einen Sandsturm sind nicht versichert. Sandstürme treten meist an der Küste bei Ostwind auf.

Bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn Sie Fotos machen können, ist dies jederzeit ratsam. (Wenn Sie keinen vollständigen Polizeibericht vorlegen, erlischt Ihr Versicherungsschutz.)
Im Falle einer technischen Panne werden vom Vermieter die Abschleppkosten in Namibia übernommen. Die Abschleppkosten im Falle eines Unfalls, bei Fahrlässigkeit oder übermäßiger Abnutzung werden nicht vom Vermieter übernommen und gehen immer zu Lasten des Kunden.
Die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Schäden (als „Schadensabwicklung“ bezeichnet) gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Stornierung 30-60 Tage vor Abholung: 50 % des Gesamtmietpreises Bei Stornierung 14-29 Tage vor Abholung: 75 % des Gesamtmietpreises Bei Stornierung 0 – 13 Tage vor Abholung: 100 % des Gesamtmietpreises NO SHOW – VOLLSTÄNDIGE MIETE Wenn das Fahrzeug aus irgendeinem Grund vorzeitig zurückgegeben wird, werden weder die Miete noch die Versicherung zurückerstattet.