Autovermieter verfügen in der Regel über eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbeteiligung) und sind bei Verkehrsunfällen zu ca. 80 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs versichert. Die Selbstbeteiligung der restlichen 20 % während der vereinbarten Mietzeit trägt der Auftraggeber / Vermieter. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung ist je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich (jede Autovermietung hat eigene Vorsichtungsmaßnahmen – bitte erkundigen Sie sich vorab.) Die gewählte Selbstbeteiligung wird vor der Fahrzeugübergabe von der erforderlichen Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Vertragsnehmers gesperrt (nur Autorisierung). Bitte beachten Sie, dass der Selbstbehalt nur gesichert wird (Autorisierung) und nicht von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Diese Autorisierung wird automatisch storniert, sobald das Auto ohne Schäden zurückgegeben wurde.
Standard- und/oder Super-, (Kollisions-) Schadens- und/oder Diebstahl- (Verlust-) Verzichtserklärungen decken nicht:
Dies ist der Fall, wenn sich der Fahrer und/oder die Mitfahrer nicht gemäß dem Gesetz, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags oder den allgemeinen Vorschriften verhalten. Beispiele für Fahrlässigkeit, bei denen die Versicherung den Schaden nicht deckt, sind:
Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind:
Der Diebstahl des Fahrzeugs ist abgedeckt, wenn der Kunde verantwortungsbewusst gehandelt hat, d.h. das Fahrzeug abgeschlossen wurde und der Kunde die Original-Autoschlüssel aushändigen kann (außer bei Carjacking).
Falls der Vermieter beschließt, ein Ersatzfahrzeug zu schicken (aus welchen Gründen auch immer), muss der Mieter einen neuen Mietvertrag mit neuer Miete für die verbleibende Zeit und einer neuen Selbstbeteiligung unterzeichnen. Diese kann nicht gekürzt werden.
Der Kunde kann eine Versicherung für Reifen- und Windschutzscheibenschäden abschließen. Diese Versicherung deckt eine bestimmte Anzahl beschädigter Reifen und eine beschädigte Windschutzscheibe ab. Bitte beachten Sie, dass Seitenscheiben und Felgen nicht von dieser Versicherung abgedeckt sind.
Halten Sie im Falle eines Sandsturms das Auto sofort an und versuchen Sie, einen vorübergehenden Windschütz/Unterstand zu suchen. Wenn dies nicht möglich ist, fahren Sie mit sehr niedriger Geschwindigkeit weiter. Schäden durch einen Sandsturm sind nicht versichert. Sandstürme treten meist an der Küste bei Ostwind auf.
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